| BB00.40-P-0022-00A | Freigabeverpflichtungen für Betriebsstoffe | Blatt 022.0 |
| Die DaimlerChrysler AG hat auf Antrag der Firma
- im Folgenden "Firma" genannt - den Betriebsstoff mit dem Markennamen: geprüft. Sofern die Firma die unten aufgeführten Verpflichtungen übernimmt und Bedinungen erfüllt, ist die DaimlerChrysler AG bereit, den genannten Betriebsstoff zur Verwendung in Mercedes-Benz-Fahrzeugen und -Aggregaten freizugeben und ihn in die Mercedes-Benz Betriebsstoff-Vorschriften aufzunehmen: 1. Die Firma wird weltweit unter dem oben genannten Produktnamen nur den von der DaimlerChrysler AG überprüften und freigegebene Betriebsstoff vertreiben. |
2. Die Firma ist der DaimlerChrysler AG gegenüber verantwortlich, dass die in dieser Freigabeverpflichtung enthaltenen Bestimmungen weltweit eingehalten werden. Bei exakt gleichem Produktnamen gilt die Freigabe auch in anderen als in den Mercedes-Benz Betriebsstoff-Vorschriften angegebenen Ländern, unabhängig davon, wo der freigegebene Betriebsstoff hergestellt oder vertrieben wird.
3. Die Firma kann unterschiedliche Formulierungen des Betriebsstoffs unter demselben Produktnamen nur vertreiben, wenn jede einzelne Formulierung von der DaimlerChrysler AG geprüft und freigegeben wurde. Alle Formulierungen mit demselben Produktnamen müssen dasselbe Performanceniveau aufweisen. 4. Die Produktnamen von Betriebsstoffen unterschiedlicher Qualitäten, die auf verschiedenen Blättern der Mercedes-Benz Betriebsstoff-Vorschriften freigegeben werden sollen, dürfen sich nicht nur durch die SAE-Klasse unterscheiden. Die SAE-Klasse darf also nicht zur Qualitätsunterscheidung, sondern nur zur Viskositätsunterscheidung verwendet werden. Im Falle von Ein- und Mehrbereichsölen müssen diese klar und eindeutig voneinander unterscheidbaren Produktnamen bezeichnet sein. |
| 5. Die Firma muss jederzeit in der Lage sein, der DaimlerChrysler AG mitzuteilen, welche Formulierung in einem bestimmten Land, zu einem bestimmten Zeitpunkt vertrieben wird oder wurde.
6. Die Firma kennzeichnet auf allen Gebinden, Preislisten sowie sonstigen Verkaus- und Werbeunterlagen den freigegebenen Betriebsstoff mit exakt dem oben genannten Produktnamen in lateinischer Schrift eindeutig, vollständig und deutlich. Marken der DaimlerChrysler AG (wie zum Beispiel "MB", "DC") dürfen im Produktnamen nicht enthalten sein. 7. Die Firma kennzeichnet auf allen Gebinden, Preislisten sowie sonstigen Verkaus- und Werbeunterlagen den freigegebenen Betriebsstoff mit exakt dem Wortlaut, ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache: "MB-Freigabe XXX.XX"bzw. "MB-Approval XXX.XX". 8. Die Firma darf die Freigabe/n nicht zu Marketingzwecken und in keiner Weise in ihrer Werbung benutzen. |
9. Die Firma verpflichtet sich bei Motorenölen bei Verkaufsstart, spätestens jedoch 6 Monate nach Erhalt des Freigabebriefes, jeweils ein Etikett der Vorder- und Rückseite eines Verkaufsgebindes (z.B. 1-Liter-Kanister) an die DaimlerChrysler AG, Abteilung Betriebsstoffe, HPC C405, 70546 Stuttgart, für Prüfzwecke einzusenden. Geht innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt des Freigabebriefes kein Etikettexemplar bei der DaimlerChrysler AG ein, erlöscht die Freigabe automatisch.
10. Jede Veränderung des freigegebenen Betriebsstoffes sowie des Produktnamens lässt die Freigabe automatisch erlöschen. Beabsichtigt die Firma die Zusammensetzung des freigegebenen Betriebsstoffes oder den Produktnamen zu ändern, erfordert dies die Durchführung eines neuen Freigabeprozesses auf Antrag der Firma, in dem die DaimlerChrysler AG erneut über eine Freigabe entscheiden wird. Für die erneute Freigabeentscheidung des veränderten Betriebsstoffes oder Produktnamens ist eine Vorlaufzeit von mindestens 12 Wochen vor der Veränderung einzuplanen. |
| 11. Die Firma verpflichtet sich, der DaimlerChrysler AG jährlich in der Jahresmeldung bis zum 01.Oktober mitzuteilen, ob obiger Betriebsstoff unverändert unter dem Produktnamen vertrieben wird. Bei Ölen muss die Jahresmeldung den Produktnamen, Blatt-Nummer der Mercedes-Benz Betriebsstoff-Vorschriften, die SAE-Klasse, den Öl-Code und das Additivpaket enthalten. Bei Rebrands/Reblends: den Produktnamen, den Produktnamen des Orginalprodukts und den Vorlieferanten. Die Unterlassung der Jahresmeldung lässt die Freigabe automatisch erlöschen und führt zur Streichung des Betriebsstoffes in den Mercedes-Benz Betriebsstoff-Vorschriften.
12. Die Firma verpflichtet sich, ihren Händlern und Vertretern und sonstigen Wiederverkäufern vertraglich aufzuerlegen, dass diese bezüglich des freigegebenen Betriebsstoffes gegenüber Dritten (insbesondere bei dessen Vertrieb) ausschließlich den oben genannten verwenden. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ort/Datum |
13. Ein Anspruch auf Erteilung der Freigabe durch die DaimlerChrysler AG besteht nicht, auch wenn die Firma die Bedingungen dieser Freigabeverpflichtungen erfüllt. Die DaimlerChrysler AG kann die Freigabe jederzeit widerrufen.
14. Die Firma hat keinen Anspruch auf Abnahme des freigegebenen Betriebsstoffes durch die DaimlerChrysler AG oder deren Vertragspartner. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stempel und Unterschrift des Antragstellers |